DIGI-Bonus für CAD-Software – So sichern Sie sich Ihre Förderung

Bis zu 50 % Förderung für Ihre CAD-Software sichern

Hunderte Holzbaubetriebe sparen bereits mit staatlicher Digitalisierungsförderung. Prüfen Sie in 2 Minuten, ob auch Sie berechtigt sind – kostenlos und unverbindlich.

Bund und Länder unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung. Die Anschaffung von CAD-Software ist in vielen Förderprogrammen als förderfähige Investition anerkannt – und zwar in allen 16 Bundesländern.

Unser Service für Sie: Wir prüfen alle verfügbaren Förderprogramme in Ihrem Bundesland und finden den günstigsten Weg für Ihr Unternehmen. Angebot, Unterlagen und Antragsbegleitung inklusive – kostenlos und unverbindlich.
Förderbudgets 2026 sind begrenzt – jetzt prüfen und Antrag sichern, bevor die Mittel erschöpft sind.

Kostenloser Fördercheck – Sind Sie förderberechtigt?

Beantworten Sie 7 kurze Fragen und finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf staatliche Digitalisierungsförderung hat.

Prüfen Sie Ihre Förderfähigkeit

Alle Angaben beziehen sich auf die bundesweit gültigen Grundvoraussetzungen.

Ihr Angebot: So viel können Sie sparen

Individuelle Berechnung Ihrer Förderersparnis

Nach Erhalt Ihres Angebots können Sie hier hier individuelle Förderersparnis berechnen.

Position Betrag
Jährliche Lizenzkosten
€ / Jahr
Laufzeit 3 Jahre
Gesamtkosten ohne Förderung (3 Jahre) 7.200,00 €
Szenario A
50 % Förderung
z. B. Digitalbonus Bayern, DIGI-Zuschuss Hessen
Zuschuss vom Staat:
− 3.600,00 €
Ihre Kosten: nur 3.600,00 €
= 100,00 € / Monat effektiv
Szenario B
35 % Förderung
z. B. Digitalbonus Niedersachsen (kleine U.)
Zuschuss vom Staat:
− 2.520,00 €
Ihre Kosten: nur 4.680,00 €
= 130,00 € / Monat effektiv
Ergebnis: Mit einer Förderung von 50 % zahlen Sie effektiv nur 100 € statt 200 € pro Monat – eine Ersparnis von bis zu 3.600 € über die gesamte Laufzeit.

In 6 Schritten zu Ihrer Förderung

  1. Förderprogramm identifizieren

    Jedes Bundesland bietet eigene Digitalisierungsprogramme mit unterschiedlichen Förderhöhen und Bedingungen. Wir prüfen für Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Standort in Frage kommt.

  2. Förderfähigkeit prüfen

    Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt: In der Regel müssen Sie ein KMU sein (weniger als 250 Mitarbeiter), einen Firmensitz im jeweiligen Bundesland haben und im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragen sein.

  3. Angebot bei uns anfordern

    Fordern Sie ein detailliertes Angebot für Ihre gewünschte CAD-Software an. Dieses Angebot benötigen Sie als Nachweis für Ihren Förderantrag. Achten Sie darauf, dass Software-Lizenzen, Implementierung und Schulungen separat aufgeführt werden.

  4. Förderantrag stellen

    Reichen Sie den Förderantrag beim zuständigen Fördergeber ein – in der Regel online über das jeweilige Landesportal. Legen Sie unser Angebot sowie die geforderten Unternehmensunterlagen bei.

  5. Bewilligung abwarten & Software erwerben

    Nach Eingang des Zuwendungsbescheids können Sie die CAD-Software bei uns erwerben. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.

  6. Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss des Projekts reichen Sie den Verwendungsnachweis beim Fördergeber ein. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und ggf. ein kurzer Projektbericht. Anschließend erhalten Sie Ihren Zuschuss ausgezahlt.

Wichtig: Bei den meisten Förderprogrammen gilt: Der Antrag muss vor dem Vertragsabschluss der Software gestellt werden. Ein nachträglicher Antrag ist in der Regel nicht möglich. Beginnen Sie daher keine Bestellung, bevor Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.

Förderung in allen Bundesländern verfügbar

Alle 16 Bundesländer bieten eigene Digitalisierungsförderungen an, über die auch die Anschaffung von CAD-Software bezuschusst werden kann. Die Programme heißen je nach Region unterschiedlich – z. B. Digitalbonus, DIGI-Zuschuss, DigiBoost oder Digital Innovation – und unterscheiden sich in Höhe und Bedingungen.

Typische Eckdaten der Förderprogramme:

  • Förderquote: In der Regel zwischen 30 % und 50 % der förderfähigen Kosten, in einigen Bundesländern bis zu 70 %
  • Maximaler Zuschuss: Je nach Programm zwischen 7.500 € und 70.000 €
  • Förderfähig: Software-Lizenzen, Implementierung, Schulungen und teilweise Hardware
  • Zielgruppe: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe
Beispiel – Digitalbonus Bayern: Der Freistaat Bayern fördert mit dem Digitalbonus Standard bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben mit einem Zuschuss von bis zu 7.500 €. Das Programm läuft bis Ende 2027 und richtet sich an KMU mit Sitz in Bayern.

Offizielle Förderstellen (Auswahl)

Bayern – Digitalbonus Baden-Württemberg – Digitalisierungsprämie Plus Hessen – DIGI-Zuschuss Thüringen – Digitalbonus Nordrhein-Westfalen – MID-Digitalisierung Sachsen – Digitalisierung Zuschuss

Alle 16 Bundesländer bieten Förderungen an. Da sich Programme regelmäßig ändern, prüfen wir für Sie kostenlos und aktuell, welches Programm für Ihr Bundesland in Frage kommt.

Wir begleiten Sie – von der Anfrage bis zur Auszahlung

Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Team unterstützt Sie in jeder Phase des Förderprozesses:

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Fördercheck

Wir prüfen alle verfügbaren Förderprogramme und finden den besten Weg für Sie.

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Angebot & Unterlagen

Sie erhalten ein förderfähiges Angebot und Hilfe bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen.

Antragsbegleitung

Wir unterstützen Sie beim Einreichen und stehen bis zur Bewilligung an Ihrer Seite.

Typische Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist ein KMU (weniger als 250 Mitarbeiter)
  • Firmensitz im jeweiligen Bundesland
  • Eintragung im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer
  • Erstmalige Einführung oder wesentliche Erweiterung
  • Mindestinvestition wird erreicht (4.000 – 5.000 €)
  • Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt
  • Investition in förderfähige Ausgaben

Unterlagen für den Antrag

  • Angebot für die CAD-Software (von uns)
  • Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Jahresabschlüsse der letzten 2 Jahre
  • De-minimis-Erklärung (Förderungen der letzten 3 Jahre)
  • Projektbeschreibung (Einsatzzweck, Digitalisierungsziel)
  • KMU-Erklärung (Bestätigung Unternehmensgröße)

Häufig gestellte Fragen

Ist CAD-Software förderfähig?

Ja. CAD-Software zählt bei allen gängigen Digitalisierungsförderungen zu den förderfähigen Investitionen. Sie fällt in die Kategorie „Software und Softwarelizenzen“ und dient der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.

Kann ich die Förderung auch für Schulungen nutzen?

In vielen Programmen sind Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der geförderten Software ebenfalls förderfähig. So können Sie die Einarbeitungskosten für Ihre Mitarbeiter reduzieren.

Wie lange dauert die Bewilligung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Bundesland. Rechnen Sie mit ca. 4 bis 12 Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrags. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.

Darf ich die Software vor der Bewilligung bestellen?

Nein. Bei fast allen Förderprogrammen gilt das sogenannte „Vorzeitiger-Maßnahmenbeginn-Verbot“. Das bedeutet: Erst bestellen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Ein Angebot einzuholen ist jedoch ausdrücklich erlaubt und sogar erforderlich.

Was passiert, wenn die Fördermittel erschöpft sind?

Einige Programme verfügen über begrenzte Budgets. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann der Antrag erst in der nächsten Förderrunde berücksichtigt werden. Frühzeitig informieren und schnell handeln lohnt sich.

Was ist der Unterschied zwischen Zuschuss und Förderkredit?

Ein Zuschuss (z. B. Digitalbonus Bayern) ist geschenktes Geld – Sie müssen es nicht zurückzahlen. Ein Förderkredit (z. B. KfW 511/512) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das über Ihre Hausbank läuft und zurückgezahlt wird. Die gute Nachricht: Beide lassen sich häufig kombinieren – Zuschuss vom Land, Kredit vom Bund.

Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren?

In der Regel nein. Für dieselbe Investition können Sie entweder einen Landeszuschuss oder den KfW-Förderkredit nutzen – nicht beides gleichzeitig. Wir prüfen für Sie, welcher Weg in Ihrem Fall der günstigere ist.

Transparenzhinweis: Förderprogramme können sich jederzeit ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Alle Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Förderprogramme sind grundsätzlich nicht mit anderen Rabattaktionen kombinierbar. Wir empfehlen, die aktuellen Bedingungen im Rahmen eines persönlichen Förderchecks zu prüfen.
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