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Hunderte Holzbaubetriebe sparen bereits mit staatlicher Digitalisierungsförderung. Prüfen Sie in 2 Minuten, ob auch Sie berechtigt sind – kostenlos und unverbindlich.
Bund und Länder unterstützen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung. Die Anschaffung von CAD-Software ist in vielen Förderprogrammen als förderfähige Investition anerkannt – und zwar in allen 16 Bundesländern.
Beantworten Sie 7 kurze Fragen und finden Sie in 2 Minuten heraus, ob Ihr Unternehmen Anspruch auf staatliche Digitalisierungsförderung hat.
Alle Angaben beziehen sich auf die bundesweit gültigen Grundvoraussetzungen.
Nach Erhalt Ihres Angebots können Sie hier hier individuelle Förderersparnis berechnen.
| Position | Betrag |
|---|---|
| Jährliche Lizenzkosten |
€ / Jahr
|
| Laufzeit | 3 Jahre |
| Gesamtkosten ohne Förderung (3 Jahre) | 7.200,00 € |
Jedes Bundesland bietet eigene Digitalisierungsprogramme mit unterschiedlichen Förderhöhen und Bedingungen. Wir prüfen für Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Standort in Frage kommt.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt: In der Regel müssen Sie ein KMU sein (weniger als 250 Mitarbeiter), einen Firmensitz im jeweiligen Bundesland haben und im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer eingetragen sein.
Fordern Sie ein detailliertes Angebot für Ihre gewünschte CAD-Software an. Dieses Angebot benötigen Sie als Nachweis für Ihren Förderantrag. Achten Sie darauf, dass Software-Lizenzen, Implementierung und Schulungen separat aufgeführt werden.
Reichen Sie den Förderantrag beim zuständigen Fördergeber ein – in der Regel online über das jeweilige Landesportal. Legen Sie unser Angebot sowie die geforderten Unternehmensunterlagen bei.
Nach Eingang des Zuwendungsbescheids können Sie die CAD-Software bei uns erwerben. Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise sorgfältig auf.
Nach Abschluss des Projekts reichen Sie den Verwendungsnachweis beim Fördergeber ein. Dazu gehören Rechnungen, Zahlungsbelege und ggf. ein kurzer Projektbericht. Anschließend erhalten Sie Ihren Zuschuss ausgezahlt.
Alle 16 Bundesländer bieten eigene Digitalisierungsförderungen an, über die auch die Anschaffung von CAD-Software bezuschusst werden kann. Die Programme heißen je nach Region unterschiedlich – z. B. Digitalbonus, DIGI-Zuschuss, DigiBoost oder Digital Innovation – und unterscheiden sich in Höhe und Bedingungen.
Typische Eckdaten der Förderprogramme:
Alle 16 Bundesländer bieten Förderungen an. Da sich Programme regelmäßig ändern, prüfen wir für Sie kostenlos und aktuell, welches Programm für Ihr Bundesland in Frage kommt.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Team unterstützt Sie in jeder Phase des Förderprozesses:
Wir prüfen alle verfügbaren Förderprogramme und finden den besten Weg für Sie.
Sie erhalten ein förderfähiges Angebot und Hilfe bei der Zusammenstellung der Antragsunterlagen.
Wir unterstützen Sie beim Einreichen und stehen bis zur Bewilligung an Ihrer Seite.
Ja. CAD-Software zählt bei allen gängigen Digitalisierungsförderungen zu den förderfähigen Investitionen. Sie fällt in die Kategorie „Software und Softwarelizenzen“ und dient der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
In vielen Programmen sind Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der geförderten Software ebenfalls förderfähig. So können Sie die Einarbeitungskosten für Ihre Mitarbeiter reduzieren.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Programm und Bundesland. Rechnen Sie mit ca. 4 bis 12 Wochen ab Einreichung des vollständigen Antrags. Wir empfehlen, den Antrag frühzeitig zu stellen.
Nein. Bei fast allen Förderprogrammen gilt das sogenannte „Vorzeitiger-Maßnahmenbeginn-Verbot“. Das bedeutet: Erst bestellen, wenn der Zuwendungsbescheid vorliegt. Ein Angebot einzuholen ist jedoch ausdrücklich erlaubt und sogar erforderlich.
Einige Programme verfügen über begrenzte Budgets. Sind die Mittel ausgeschöpft, kann der Antrag erst in der nächsten Förderrunde berücksichtigt werden. Frühzeitig informieren und schnell handeln lohnt sich.
Ein Zuschuss (z. B. Digitalbonus Bayern) ist geschenktes Geld – Sie müssen es nicht zurückzahlen. Ein Förderkredit (z. B. KfW 511/512) ist ein zinsgünstiges Darlehen, das über Ihre Hausbank läuft und zurückgezahlt wird. Die gute Nachricht: Beide lassen sich häufig kombinieren – Zuschuss vom Land, Kredit vom Bund.
In der Regel nein. Für dieselbe Investition können Sie entweder einen Landeszuschuss oder den KfW-Förderkredit nutzen – nicht beides gleichzeitig. Wir prüfen für Sie, welcher Weg in Ihrem Fall der günstigere ist.