Digitalbonus für Holzbaubetriebe

  • Digitalbonus für Holzbaubetriebe: So sichern Sie sich bis zu 50 % Förderung auf Ihre CAD-Software

    Viele Zimmerer und Holzbauunternehmen lassen jedes Jahr tausende Euro an staatlicher Förderung liegen - aus einem einfachen Grund: Die Fördermöglichkeiten sind undurchsichtig und es ist oft nicht klar, wie die Betriebe davon profitieren können. Dieser Beitrag zeigt, wie der Digitalbonus funktioniert, wer ihn beantragen kann und wie Sie mit dem kostenlosen Förderrechner von Dietrich's in zwei Minuten herausfinden, wie viel Ihr Betrieb sparen kann.

     

    Was ist der Digitalbonus – und warum ist er für Holzbaubetriebe relevant?

    Bund und Länder haben in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel bereitgestellt, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Digitalisierung zu unterstützen. Das Ziel: Handwerksbetriebe wettbewerbsfähiger machen, manuelle Prozesse ablösen und Planungsqualität steigern.

    CAD-Software – also computergestützte Konstruktions- und Planungssoftware wie Dietrich's neo – gilt bei allen gängigen Förderprogrammen als anerkannte, förderfähige Investition. Das bedeutet: Wer in professionelle Planungssoftware investiert, kann einen erheblichen Teil der Kosten durch staatliche Zuschüsse decken.

    Die Namen der Förderprogramme können je nach Bundesland variieren – Digitalbonus, DIGI-Zuschuss, DigiBoost oder Digital Innovation – doch eines haben sie gemeinsam: Sie sind in allen 16 Bundesländern verfügbar und richten sich gezielt an KMU sowie Handwerksbetriebe.

     

    Wie hoch ist die Förderung?

    Die Förderhöhe variiert je nach Bundesland und Programm, bewegt sich aber typischerweise zwischen 30 % und 50 % der förderfähigen Ausgaben – in einzelnen Programmen sogar bis zu 70 %. Der maximale Zuschuss liegt je nach Programm zwischen 7.500 € und 70.000 €.

    Ein konkretes Rechenbeispiel:

    Position

    Betrag

    Jährliche Lizenzkosten2.400 €
    Gesamtkosten über 3 Jahre7.200 €
    Förderung bei 50 % (z. B. Digitalbonus Bayern)− 3.600 €
    Ihre tatsächlichen Kosten3.600 €
    Effektiver Monatsbetrag100 € statt 200 €

     

    Das sind 3.600 Euro, die nicht aus der Unternehmenskasse fließen – sondern vom Staat getragen werden. Nicht als Kredit, sondern als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

     

    Wer ist förderberechtigt?

    Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland leicht, doch die typischen Grundkriterien sind:

    • KMU-Status: Weniger als 250 Mitarbeiter
    • Firmensitz im jeweiligen Bundesland
    • Eintragung im Handelsregister oder bei der Handwerkskammer
    • Erstmalige Einführung oder wesentliche Erweiterung der Software (kein reiner Ersatz)
    • Mindestinvestition von in der Regel 4.000 – 5.000 €
    • Antrag wurde vor Beginn des Vorhabens gestellt

    Wichtig: Sowohl Neukunden als auch Bestandskunden können von der Förderung profitieren – vorausgesetzt, es handelt sich um eine wesentliche Erweiterung oder Neueinführung der Softwarelösung. Wer also bislang mit einer älteren Version oder einer anderen Lösung gearbeitet hat und jetzt auf Dietrich's neo umsteigt oder seinen bestehenden Funktionsumfang erheblich erweitert, kann den Antrag stellen.

     

    Dietrich's neo – die CAD-Lösung mit Förderung

    Dietrich's neo ist die moderne Softwarelösung für den Holzbau im Abo. Sie deckt die gesamte Planungs- und Produktionskette ab, von der Konstruktion über die Statik bis zur Maschinensteuerung, und wird speziell für Zimmereien, Holzbaubetriebe und Fertighausunternehmen entwickelt.

    Die Investition in eine CAD-Software, wie Dietrich's neo, ist in den relevanten Förderprogrammen anerkannt und damit vollständig förderfähig. Neben den reinen Lizenzkosten können in vielen Programmen auch Implementierungskosten und Schulungen gefördert werden – ein weiterer Kostenpunkt, der sich deutlich reduzieren kann.

     

    Digitalbonus je Bundesland: Eine Übersicht

    Bundesland

    Programmname

    Typische Förderquote

    BayernDigitalbonus Standardbis zu 50 % (max. 7.500 €)
    Baden-WürttembergDigitalisierungsprämie Plusbis zu 50 %
    HessenDIGI-Zuschussbis zu 50 %
    Nordrhein-WestfalenMID – Digitalisierungbis zu 50 %
    ThüringenDigitalbonus Thüringenbis zu 50 %
    SachsenDigitalisierung Zuschussbis zu 45 %
    NiedersachsenDigitalbonus Niedersachsenbis zu 35 % (kleine U.)
    Alle weiteren BundesländerEigene Programme30 – 70 %

    Alle Angaben sind Richtwerte. Die aktuellen Konditionen werden im persönlichen Fördercheck geprüft.

     

    So funktioniert der Weg zur Förderung – Schritt für Schritt

    Der Prozess ist klarer strukturiert, als viele vermuten. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, kann die Förderung unkompliziert beantragen:

    1. Förderprogramm identifizieren

    Jedes Bundesland bietet eigene Programme. Mit unserem Dietrich's Fördercheck sehen Sie kostenlos, welches Programm für Ihren Standort relevant ist.

    2. Förderfähigkeit prüfen

    Stimmt Ihr Unternehmen mit den Grundvoraussetzungen überein? Mitarbeiterzahl, Firmensitz, Registrierung, Art der Investition – unser Fördercheck findet es heraus.

    3. Angebot bei Dietrich's anfordern

    Ein detailliertes, förderfähiges Angebot ist Pflicht für den Antrag. Dietrich's stellt dieses auf Anfrage aus – mit separat ausgewiesenen Positionen für Lizenz, Implementierung und Schulung.

    4. Förderantrag stellen

    Der Antrag wird beim zuständigen Fördergeber eingereicht – in der Regel online über das jeweilige Landesportal. Das Dietrich's-Team unterstützt Sie gerne dabei.

    5. Bewilligung abwarten, dann bestellen

    Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf die Software erworben werden. Das ist der kritischste Schritt: Wer vorher bestellt, verliert den Anspruch auf die Förderung.

    6. Verwendungsnachweis einreichen

    Nach Abschluss werden Rechnungen und Zahlungsbelege beim Fördergeber eingereicht. Dann folgt die Auszahlung des Zuschusses.

     

    Der häufigste Fehler: Kaufen ohne Fördecheck

    Nahezu alle Förderprogramme unterliegen dem sogenannten „Vorzeitiger-Maßnahmenbeginn-Verbot": Wer die Software bestellt oder den Vertrag unterzeichnet, bevor der Zuwendungsbescheid vorliegt, verliert automatisch den Förderanspruch.

    Das bedeutet nicht, dass Sie warten müssen, bevor Sie sich informieren. Ein Angebot einzuholen ist ausdrücklich erlaubt und sogar erforderlich. Aber der Vertragsabschluss muss warten.

    Praktischer Hinweis: Die Bearbeitungszeiten liegen je nach Bundesland bei 4 bis 12 Wochen. Wer jetzt mit dem Fördercheck beginnt, kann in wenigen Monaten mit reduziertem Eigenanteil einsteigen.

     

    Warum jetzt handeln?

    Einige Förderprogramme verfügen über begrenzte Budgets. Sind diese ausgeschöpft, werden neue Anträge erst in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Die Förderbudgets für 2026 laufen und mit jedem Monat, der verstreicht, sinkt die Sicherheit, noch rechtzeitig berücksichtigt zu werden.

    Gleichzeitig gilt: Wer jetzt in eine moderne Planungssoftware investiert, gewinnt nicht nur einen finanziellen Vorteil, sondern auch einen Wettbewerbsvorsprung durch effizientere Prozesse, weniger Planungsfehler und kürzere Projektlaufzeiten.

     

    In 2 Minuten zum Ergebnis: Der kostenlose Förderrechner von Dietrich’s 

    Dietrich's hat einen kostenlosen, unverbindlichen Fördercheck entwickelt, der Holzbaubetrieben in 7 kurzen Fragen zeigt:

    • Ob ihr Unternehmen grundsätzlich förderberechtigt ist
    • Welches Bundeslandprogramm in Frage kommt
    • Wie hoch der mögliche Zuschuss konkret ausfallen kann

    Der Rechner ist für Neu- und Bestandskunden gleichermaßen konzipiert und liefert innerhalb weniger Minuten eine erste, fundierte Einschätzung.

     Jetzt kostenlosen Fördercheck starten → de.dietrichs.com/digitalbonus

     

    Bitte informieren Sie sich im Anschluss umgehend bei dem jeweils zuständigen Förderstelle in Ihrem Bundesland. Die Fa. Dietrich’s kann und darf dies leider nicht für Sie übernehmen.

     

    Häufige Fragen zum Digitalbonus (FAQ)

    Kann ich Landes- und Bundesförderung kombinieren? In der Regel nein – für dieselbe Investition kann entweder ein Landeszuschuss oder ein KfW-Förderkredit genutzt werden. Dietrich's prüft, welcher Weg im Einzelfall günstiger ist.

    Sind auch Schulungen förderfähig? In vielen Programmen ja. Qualifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der geförderten Software können ebenfalls bezuschusst werden.

    Was, wenn ich bereits eine ältere Dietrich's-Version nutze? Wenn es sich um eine wesentliche Erweiterung handelt – z. B. der Umstieg auf Dietrich's neo oder die Ergänzung durch neue Module – kann die Förderung trotzdem beantragt werden. Der Fördercheck gibt hier Aufschluss.

    Was passiert, wenn die Fördermittel erschöpft sind? Der Antrag wird dann in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu handeln.

     

    Fazit: Staatliche Förderung ist kein Glücksspiel – sie ist planbar

    Digitalisierungsförderung klingt für viele Handwerksbetriebe abstrakt oder aufwendig. In der Praxis ist der Prozess überschaubar – vorausgesetzt, man kennt die Spielregeln und handelt in der richtigen Reihenfolge.

    Dietrich's Technology unterstützt Holzbaubetriebe auf dem gesamten Weg: vom ersten Fördercheck über das förderfähige Angebot bis zur Antragsunterstützung. Kostenlos. Unverbindlich. Und mit jahrelanger Erfahrung im Umgang mit Förderprogrammen für CAD-Software im Holzbau.

    Der erste Schritt dauert zwei Minuten.

    Fördercheck jetzt starten und sehen, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist → de.dietrichs.com/digitalbonus

     

    Transparenzhinweis: Förderprogramme können sich jederzeit ändern, ausgesetzt oder eingestellt werden. Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die aktuellen Konditionen werden im persönlichen Fördercheck geprüft. Die Förderbudgets und -verfügbarkeiten variieren pro Bundesland und die Fa. Dietrich’s hat hierauf keinen Einfluss.